DAS WECHSELMODELL

DAS WECHSELMODELL

DAS WECHSELMODELL

Wenn Eltern sich trennen, sollen sie zum Wohle des Kindes entscheiden, bei wem es wie viel Zeit verbringen soll. Wenn die Eltern trotz der Trennung wohlwollend miteinander umgehen, kann das Wechselmodell, bei dem die Betreuungszeiten der Eltern fast gleich aufgeteilt sind, gut funktionieren und wirkt sich sogar besonders positiv auf das Kindeswohl aus.


Zwar verlangen Eltern von ihren Kindern beim Wechselmodell ein ständiges Hin- und -Her zwischen zwei Elternhäusern/-wohnungen, z. B. im wöchentlichen Wechsel und ein Wechselmodell ist nur dann realistisch, wenn die Eltern auch nach der Trennung in unmittelbarer Nähe zueinander wohnen, so dass die Kinder problemlos von beiden Elternhäusern die Schule oder die Kindertagesstätte, Freunde, Freizeitaktivitäten etc. erreichen können. Aber, die Betreuung, Erziehung und Verantwortung wird geteilt und die Eltern-Kind-Beziehung ist und bleibt gefestigt.


Gibt es hingegen anhaltend Streit zwischen den Eltern, ist der Loyalitätskonflikt für das Kind im Wechselmodell größer als bei anderen Umgangsmodellen.


Einhergehend mit dem Vorschlag, das Wechselmodell nach der Trennung leben zu wollen, ist häufig auch die Vorstellung der Eltern, dass keiner der beiden Elternteile Kindesunterhalt an den anderen Teil zahlen muss. Dies ist nicht korrekt, vielmehr ist im Wechselmodell jedes Elternteil barunterhaltspflichtig. Es muss aber nicht jeder Elternteil genau die Hälfte des Unterhalts zahlen, sondern die Höhe der Unterhaltspflicht jeden Elternteils hängt vielmehr von seinem Einkommen ab. Wenn der eine Elternteil mehr verdient, muss er somit mehr als 50 % des Unterhalts leisten und das staatliche Kindergeld wird auch entsprechend verrechnet.


Das Wechselmodell sollte nicht bei streitenden Eltern vom Gericht befürwortet werden, allerdings sind getrenntlebende Eltern, die weitgehend kooperationsfähig sind und geographisch nicht zu weit auseinander wohnen und sich die Betreuung und Erziehung teilen, für Kinder wünschenswert.


Gabriele Schulz

Rechtsanwältin