HFBP M&A Healthcare

M & A Healthcare

Käufe, Verkäufe und Zusammenschlüsse im Gesundheitswesen oder neudeutsch Healthcare Mergers and Acquisitions (M&A)

Wir begleiten Krankenhäuser, Ärzte, MVZ und Praxen bei ihren Prozessen (M&A)

Die Übernahme, Fusion und das Wachstum brauchen Unterstützung. Ob Zusammenschlüsse (Fusionen), Praxis-, MVZ- oder Krankenhauskäufe/verkäufe oder Joint Ventures: Wir stehen Ihnen bei allen M&A-Prozessen als Experten zur Seite und begleiten den Prozess in jeder Phase. Wir übernehmen Verantwortung oder sind in beratender Funktion für Sie tätig, damit Sie ihre Ziele erreichen.

Sie erhalten von uns fachliche Unterstützung bei der

  • Vorbereitung von Vertragsverhandlungen (LOI/MoU)
  • Vorbereitung und Durchführung der Sorgfältigkeitsprüfung (legal Due Diligence)
  • Bestimmung der richtigen Bewertung zu einer möglichen Finanzierung über Kapitalmärkte
  • Absicherung der Verwertung von Geschäftsgeheimnissen durch Verträge
  • Unternehmensbewertung
  • Beteiligungsbewertung
  • Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags (SPA - Share Purchase Agreement) inklusiver individueller Klauseln oder Anpassungen
  • Haftungsvermeidung
  • Verhandlung über Veräußerung, Fusion oder Kooperation
  • Durchführung einer Vendor Due Diligence
  • Prüfung und Begleitung des Unternehmensverkaufs aus steuerlicher Sicht
  • Beilegung von Streitigkeiten nach Verkaufsabschluss
Top Kanzlei 2019

Die Leistungen der HFBP Rechtsanwälte und Notar wurden von der „Wirtschaftswoche“ seit dem Jahr 2019 jährlich mit dem Siegel „Top Kanzlei-Medizinrecht“ ausgezeichnet.

Top Kanzlei 2019
M&A kurz erklärt

Hinter der Abkürzung mit dem kaufmännischen Und-Zeichen verstecken sich die Wörter „Mergers“ und „Acquisitions“. Die deutsche Entsprechung ist „Fusion“ (to merge: verschmelzen, vereinen) und „Kauf“ (to acquire: erwerben). Im kaufmännischen Sinne wird damit entweder eine Fusion zweier Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit bzw. der Erwerb von Unternehmenseinheiten oder eines ganzen Unternehmens bezeichnet. M&A wird als Sammelbegriff für verschiedene Transaktionen im Unternehmensbereich verwendet. Dazu zählen neben der Fusion und dem Erwerb von Gesellschaften auch feindliche Übernahmen, die Übertragung und Belastung von Eigentumsrechten an Unternehmen sowie die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen.

Aus juristischer Sicht sind hier neben den klassischen Gesetzen für Transaktionen insbesondere die komplizierten und formalistischen Vorschriften des Vertragsarztrechts, des Sozialrechtes, der Kammergesetze, des Krankenhausrechts und des (zahn-)ärztlichen Berufsrechtes zu beachten.

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