Das wird in den meisten Fällen auch weiter notwendig sein, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die KV bei der Honorarverteilung gegen höherrangiges Recht verstoßen hat.
Unabhängig davon kann es aber sinnvoll sein, sich Ihre Abrechnung daraufhin anzuschauen, ob Sie - im Rahmen des rechtlichen zulässigen - alle Abrechnungsmöglichkeiten, die für Ihre individuelle ärztliche Tätigkeit zur Verfügung stehen, ausgeschöpft haben.

Die Leistungen der HFBP Rechtsanwälte und Notare wurden von der „Wirtschaftswoche" seit dem Jahr 2019 jährlich mit dem Siegel „Top Kanzlei-Medizinrecht" ausgezeichnet.


Vor dem Hintergrund jahrelanger KV-Erfahrung analysieren wir Ihre Praxisstruktur und Ihr Leistungsspektrum und helfen Ihnen, zukunftsgerichtet u.a. durch gezielte Antragstellung Ihre Abrechnungsweise zu optimieren.