HFBP Arztrecht

SPEZIALISIERTE ANWÄLTE FÜR ARZTRECHT UND ZAHNARZTRECHT

Die Gründung und der Betrieb einer Arztpraxis bzw. Zahnarztpraxis, einer Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis), eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) oder einer Praxisgemeinschaft werden vor dem Hintergrund einer verschärften Wettbewerbssituation und sich ständig ändernden Rechtsgrundlagen zu einer komplexen Herausforderung.

Mit profunder Expertise und strategischer Rechtsberatung stehen die spezialisierten HFBP-Anwälte für Arztrecht allen Akteuren im Gesundheitswesen vertrauensvoll zur Seite. Die Kanzlei HFBP Rechtsanwälte und Notar hat mit ihrer medizinrechtlichen Sparte ein interdisziplinäres Kompetenzzentrum entwickelt, das Sie in allen für den Heilberufler relevanten Rechtsgebieten kompetent mit Rat und Tatunterstützt. Dazu gehören:

  • Arztstrafrecht& Arzthaftungsrecht
  • Zahnarztstrafrecht/ Zahnarzthaftungsrecht
  • MVZ-Gründung
  • Praxisübergaben,Praxis-Gründung, Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften
  • (zahn-)ärztlichesGesellschaftsrecht
  • (zahn-)ärztlichesBerufsrecht
  • Zulassungsrecht

Das erklärte Ziel von HFBP Rechtsanwälte und Notar ist es, mit ihrer langjährigen Erfahrung und Fachkunde selbstständigen und angestellten Ärzten und Zahnärzten in Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft und in der ambulanten und stationären Anstellung auch in herausfordernden anstrengenden Zeiten den Rücken frei zu halten. So können Sie als Arzt und Zahnarzt voll und ganz Ihrer Berufung folgen: sich auf das Wohl Ihrer Patienten zu konzentrieren.

Top Kanzlei 2019

Die Leistungen der HFBP Rechtsanwälte und Notar wurden von der „Wirtschaftswoche“ mit dem Siegel „Top Kanzlei-Medizinrecht 2019 & 2020“ ausgezeichnet.

Top Kanzlei 2019
Leistungsübersicht der Kanzlei für Arztrecht und Zahnarztrecht

Eine wirtschaftliche Betätigung im Bereich der Heilberufe ist für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowohl in Einzel- sowie auch Gemeinschaftspraxis mit einer Vielzahl rechtlicher Fragen verbunden. Die HFBP-Rechtsanwälte für Arztrecht und Zahnarztrecht begleiten Sie nicht nur juristisch, sondern auch strategisch-konzeptionell und moderieren Veränderungsprozesse.

Dazu gehören zunächst klassische Aufgabenstellungen wie Vertragsgestaltungen bei Praxisneugründung, Praxisübergabe und Praxisübernahmesowie bei der Anbahnung von Kooperationen wie Berufsausübungsgemeinschaften/ Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften.

Auch Rechtsvertretungen im Falle von arzthaftungsrechtlichen oder arztstrafrechtlichen Vorwürfen auf Behandlerseite, wie bei Behandlungsfehlern oder Befunderhebungsfehlern, gehören zur Expertise des Teams. Weiterhin liegt ein Schwerpunkt der Beratung auf der Vermeidung von Korruption im Gesundheitswesen. Hier zeigt Ihnen das Team auf, in welchem Rahmen Sie kooperativ mit Kliniken und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen tätig werden dürfen.

Darüber hinaus decken die Anwälte für Arztrecht und Zahnarztrecht sämtliche weitere möglichen Phasen eines Arzt- und Zahnarztlebens, wie die Unterstützung bei Abrechnungsfragen oder auch bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit, die Begleitung im Zulassungsverfahren oder die Überprüfung von Arbeits- und Chefarztverträgen ab.

Die HFBP-Rechtsanwälte zeichnen sich dabei nicht nur durch Kompetenz in der Rechtsmaterie aus, sondern überzeugen durch Verhandlungsgeschick oder stehen Ihnen auch als versierte Mediatoren zur Verfügung.

Die Leistungen der medizinrechtlichen Abteilung der HFBP Rechtsanwälte und Notar im Überblick:

  • Abwehr von Schlechtbewertungen im
    Internet
  • Arzthaftungsrecht:(Behandlungsfehler,
    Befunderhebungsfehler, u.a.)
  • Arztstrafrecht
  • Abrechnung
  • Belegarztverträge
  • Berufsrecht
  • Berufsausübungsgemeinschaft
  • Beteiligungsmodelle
  • Chefarztverträge
  • Compliance Management
  • Existenzgründung
  • Gesellschaftsrecht
  • Gemeinschaftspraxis
  • Kooperationen
  • Konsiliararztverträge
  • Mediation bei Interessenskonflikten
  • Medizinisches Versorgungszentrum
  • Medizinrechtliches Strafrecht
  • MVZ-Gründung
  • Plausibilität
  • Praxisauseinandersetzungen
  • Praxisabgabe
  • Praxisübergabe
  • Praxisgemeinschaft
  • Projektentwicklung Ärztehäuser
  • ProzessualeVertretung
  • Reputationsmanagement
  • Wettbewerbsrecht
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Vertragsarztrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Zulassungsverfahren

Jetzt Erstberatungstermin anfragen:

T. 0800. 94 88 350
info@hfbp.de
Full-Service-Partner: Ihr interdisziplinäres Anwaltsteam für Arztrecht & Zahnarztrecht

Für jede Form arztrechtlicher und zahnarztrechtlicher Fragestellungen bieten HFBP Rechtsanwälte und Notar eine optimale rechtliche Vertretung und Beratungsleistung. Um dies jederzeit sicherzustellen, vernetzt sich abhängig von der Themenlage ein interdisziplinäres Kompetenzteam:

Je nach arztrechtlichem bzw. zahnarztrechtlichem Aufgabengebiet - von Abrechnungsstreitigkeiten über eine Behandlungsfehler-Klage oder Interessenskonflikten in Gemeinschaftspraxen bis hin zur (Neu)Gründung einer Praxis - wird das passendes Berater-Team für Sie zusammengestellt.

Es besteht aus spezialisierten Rechtsanwälten aus den Bereichen Medizinrecht und (Zahn-)Arztrecht sowie aus je nach Themengebiet spezialisierten Kooperationspartnern die Expertise in den Disziplinen wie Praxisbörse, Steuerberatung oder Unternehmensberatung besitzen. Damit stellt das HFBP-Kompetenzteam sicher, dass es eine jeweils auf Ihr Bedürfnis zugeschnittene optimale Lösung in allen Bereichen des (Zahn-)Arztrechtes findet.

Kontakt zu Ihren HFBP-Rechtsanwälten Arztrecht & Zahnarztrecht

HFBP agiert deutschlandweit und hat Niederlassungen an 4 Standorten: Frankfurt, Gießen, Hannover, Berlin.
Kontaktformular oder rufen Sie an: T. 0800. 94 88 350.

Weitere Schwerpunkte der Kanzlei liegen darüber hinaus im Medizinrecht für weitere Akteure des Gesundheitsmarktes wie Kliniken und Apotheker, im Baurecht und in der Unterstützung bei notariellen Angelegenheiten.

Wir freuen uns auf Sie!

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