HFBP Baurecht

HFBP-RECHTSANWÄLTE FÜR BAURECHT UND ARCHITEKTENRECHT IN GIESSEN

Die Kanzlei HFBP Rechtsanwälte und Notar in Gießen berät und vertritt sowohl Gemeinden und Bürger als auch Bauherren, Bauunternehmer und Architekten in allen baurechtlichen Angelegenheiten. Dabei sind die erfahrenen HFBP Rechtsanwälte für Baurecht ihre erfahrenen Ansprechpartner bei der:

  • Initiierung von bauordnungsrechtlichen Vorhaben
  • Vertragsgestaltung zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern
  • außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung sowie Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Für den Bau braucht es Spezialisten, für das Baurecht auch!

Jetzt Rechtsberatung anfragen:

T. 0800. 94 88 350
info@hfbp.de
Bau- und Architektenrecht: Leistungsübersicht

Mit baurechtlichen Fragestellungen müssen Sie sich auseinandersetzen, wenn Sie den Erwerb einer Eigentumswohnung samt Umbau anstreben oder der Bau eines Wohnhauses ansteht. Ein Bauvorhaben muss gut geplant und baurechtlich umsetzbar sein. Die zu vergebenden Dienst- und Werkleistungen sollten vertraglich eindeutig und klar gefasst werden.

Eine frühzeitige und kompetente anwaltliche Begleitung vermeidet Fehlentscheidungen, kostspielige Nachträge und folglich erhebliche Summen.

Das HFBP Anwalts-Team für Baurecht bietet Expertise insbesondere bei den folgenden Schwerpunkten:

  • Absicherung Ihres Bauvorhabens
  • Architektenrecht
  • Baugenehmigung
  • Bauordnungsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Baumängel und Schadenersatz
  • Bauverträge
  • Honorarforderungen
  • Überprüfung von Bebauungsplänen

HFBP Rechtsanwälte und Notar schützt Sie mit kompetenter Beratung bereits vor dem ersten Spatenstich! Die HFBP-Rechtsanwälte sind bundesweit an 4 Standorten in Deutschland –Frankfurt, Gießen, Hannover, Berlin – für Sie da.

HFBP-Rechtsanwälte für privates Baurecht in Gießen

Baurecht unterteilt sich in zwei unterschiedliche Rechtsbereiche: Das private Baurecht und das öffentliche Baurecht.

Im privaten Baurecht unterstützen Sie die HFBP Rechtsanwälte bei der vertraglichen Ausgestaltung der Rechtsbeziehung zwischen den am Bau beteiligten Parteien wie u.a. Bauherren, Bau-unternehmen, Handwerker, Makler. Bereits bei der Vertragsgestaltung für eine Beauftragung und Durchführung eines Bauvorhabens kann mit Hilfe eines Baurechtsprofis auf zivilrechtlicher Ebene eine fundierte und sichere Grundlage geschaffen werden. Ebenso können von spezialisierten Rechtsanwälten in diesem Zusammenhang auch die Interessen von weiteren Grundstückeigentümern wie von Besitzern angrenzender Grundstücke geklärt werden.

HFBP-Rechtsanwälte für öffentliches Baurecht in Gießen

Im öffentlichen Baurecht geht es vornehmlich um die bauliche Nutzung des Bodens – hier werden die Fragestellungen in Bezug auf die Zulässigkeit der Bebauung geregelt und die Grenzen des Bauvorhabens abgesteckt. Im öffentlichen Baurecht ist geregelt, dass vor dem Start eines Bauvorhabens ein Bauantrag gestellt werden muss. Hier gilt es, die genaue Form einzuhalten, die sich nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes richtet. Dementsprechend sollte ein Bauvorhaben vorrausschauend geplant und die baurechtliche Umsetzbarkeit vorab geprüft werden.

Die HFBP-Baurechtsspezialisten beraten in Bezug auf die einzuhaltenden verwaltungsrechtlichen Pflichten des Bauherrn gegenüber Staat, Ländern und Gemeinden auf Grundlage des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung der landesrechtlichen Bauordnungen. Dabei unterstützen die HFBP-Anwälte Sie beim Erlangen der Baugenehmigung und erörtern mit Ihnen etwaige Bebauungspläne.

Jetzt Rechtsberatung anfragen:

T. 0800. 94 88 350
info@hfbp.de
HFBP-Rechtsanwälte für Architektenrecht in Gießen

Zahlreiche Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft regeln Rechte und Pflichten von und für Architekten. Anders als bei anderen Rechtsgebieten ist das Architektenrecht nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch verankert, sondern setzt sich in Deutschland unter anderem zusammen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, berufsrechtliche Regeln der Architektenkammern, der Architekten-Honorarordnung sowie den Gesetzen der einzelnen Bundesländer.

Erfahrene Rechtsanwälte für Architektenrecht wissen, in welchem Gesetzbuch sie welche Antwort für ihren Mandaten schnell und effizient finden können. Die HFBP Rechtsanwälte unterstützen Architekten dabei insbesondere bei den folgenden Rechtsthemen:

  • Architektenvertrag
  • Architektenhonorar
  • Architektenhaftpflicht
  • Urheberrecht

Dabei stehen Ihnen die HFBP Rechtsanwälte insbesondere bei der Gestaltung des Vertrages beratend zur Seite. Hierunter fallen insbesondere die Vertragsschließung zu Beginn eines Auftrages, die Beendigung eines Vertrages, die Prüfung bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder eine eventuelle Unwirksamkeit eines Vertrags.

Ebenso unterstützen die fachkundigen Rechtsanwälte Sie bei allen Fragen rund um das Architekten-Honorar nach HOAI-Richtlinien, das Honorar bei Planungsänderungen, bei abgelehnten Bauvorhaben oder auch generell bei einer Honorarklage.

Die erfahrenen HFBP Rechtsanwälte klären darüber hinaus mit Ihnen zusammen die Architektenhaftpflicht, also inwiefern der Architekt für Mängel, Bauzeitverlängerungen und Baukostenüberschreitung haftet.

HFBP-Baurechtsspezialisten: Ihre Ansprechpartner für Notfälle

Aufgrund ihrer Länge und der Vielzahl von Beteiligten geraten Bauvorhaben bei rechtlichen Problemen oft ins Stocken. Sie dauern dann nicht nur viel länger, sondern werden dann häufig auch viel teurer als geplant.

Die spezialisierten Anwälte für Baurecht der HFBP sind erfahren im Umgang mit Notfällen und können schnell wie effizient pragmatische Lösungen finden. So können sie auch bei bereits vorangeschrittenen Bauprojekten souverän eingreifen, erste Hilfe leisten und für rechtliche Klarheit sorgen.

Jetzt Notfallberatung anfragen:

T. 0800. 94 88 350
info@hfbp.de

Ihr HFBP-Team für Baurecht

HFBP: Kontakt zu Ihren Rechtsanwälten für Bau- und Architektenrecht in Gießen

Sie möchten mehr über die Leistungen von HFBP Rechtsanwalt und Notar im Bau- und Architekten erfahren?
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie an: T. 0800. 94 88 350.

Weitere Schwerpunkte der Kanzlei liegen darüber hinaus im Medizinrecht für Akteure des Gesundheitsmarktes, im Bank- und Kapitalmarktrecht und in notariellen Angelegenheiten.

Wir freuen uns auf Sie!

Jetzt Erstberatungstermin anfragen:

T. 0800. 94 88 350
info@hfbp.de