Für juristische Laien ist „Vertragssprache“ oft schwierig zu durchdringen, gleiches gilt für das Wissen um erforderliche vertragliche Regelungen und spezielle Formulierungen beim Aufsetzen von urkundlichen Schriftstücken.
Eine mandantenorientierte, umfassende Beratung ist deshalb für unser Notariat in Gießen das A und O bei der Begleitung des Rechtsgeschäfts – selbstverständlich für alle beteiligten Vertragsparteien.
Während des gesamten Ablaufs der Vertragsgestaltung – von der Entwurfsphase an, über die Beurkundung bis hin zur abschließenden Durchführung – sind Ihre HFBP Notare in Gießen für Sie da: dabei wird insbesondere darauf Wert gelegt, dass die Mandanten die Bedeutung und Konsequenzen ihrer Erklärungen bis ins letzte Detail verstehen, bevor eine Urkunde oder ein Vertrag unterschrieben wird und nicht lediglich ein „Vorlesetermin“ stattfindet.
Wichtig sind uns stets praxistaugliche Lösungen. In Sachen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bringen Notare Leubecher und Notare Dr. Schenk nicht nur ihre Expertise als Fachanwälte für Medizinrecht ein – sondern als Familienväter von je drei Kindern auch echtes Verständnis für Lebensrealität. Notare Leubecher ergänzt dies durch seine Erfahrung als Rettungssanitäter.
Unser Notariat in Gießen berät unter der Führung von Herrn Oliver Leubecher und Herrn Dr. Robert Schenk – Rechtsanwälte, Notare sowie Partner der HFBP Kanzlei – Klienten zu vielfältigen notariellen Fragen aus den Bereichen
und erörtert für Sie das Kleingedruckte.
Wir bieten Ihnen unabhängige und unparteiische notarielle Beratung: Ihre HFBP Notare in Gießen erstellen, prüfen und gestalten Vertragsentwürfe, vollziehen die Beurkundungen und beraten bei der finalen Abwicklung der Vertragsgestaltung. Durch ihre gesetzliche Stellung als neutrale Betreuer der Beteiligten achten Herr Leubecher, Herr Dr. Schenk und das gesamte Team selbstverständlich stets auf einen gerechten Interessenausgleich aller Vertragsparteien. Wir verstehen dabei Ihren Vertrag stets als ein gemeinsames Projekt, welches erfolgreich zum Ziel geführt werden soll.
Laden Sie sich gerne vorab die passenden Fragebögen zu Ihrem Beurkundungswunsch herunter und senden diesen gerne durch einfachen Klick oder anderweitig an uns zurück. So können wir uns optimal auf Ihre Belange konzentrieren, Ihren Wunsch direkt umsetzen und die Abläufe beschleunigen.
Alle Dokumente dazu finden Sie auch in unserer Mediathek.
Um Synergieeffekte effizient zu nutzen, schließen sich immer mehr Ärzte und weitere Angehörige des Gesundheitswesens zu Kooperationen – meistens zu einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) – zusammen. Die Gründung und auch der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums sind nicht ganz unkompliziert und relativ komplex; erschwerend dazu befindet sich die berufsrechtliche Rechtsprechung meist in starker Bewegung.
Die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht ist deshalb angezeigt. Und auch für die unparteiische notarielle Beratung bedarf es in diesem Zusammenhang einer speziellen Expertise im Feld des Medizinrechts und des Gesundheitsmarktes: so kann Ihr Notare als neutraler Berater eine bestmögliche umfassende Beratung und Belehrung aller Parteien eines Vertrages zu den daraus resultierenden Chancen und Risiken leisten.
Herr Leubecher und Herr Dr. Schenk sind auf die Beratung von Akteuren im Gesundheitswesen und Medizinrecht spezialisiert. Unsere Notare und ihr Team verfügen über ein profundes medizinrechtliches Fachwissen und jahrelange Erfahrung in der Begleitung von Parteien bei der Gründung von medizinischen Versorgungszentren: sie sorgen so als unparteiische Betreuer aller Beteiligten für einen gerechten Interessenausgleich bei der MVZ-Gründung und für eine gerechte Vertragsgestaltung.