Für juristische Laien ist „Vertragssprache“ oft schwierig zu durchdringen, gleiches gilt für das Wissen um erforderliche vertragliche Regelungen und spezielle Formulierungen beim Aufsetzen von urkundlichen Schriftstücken.
Eine mandantenorientierte, umfassende Beratung ist deshalb für unser Notariat in Gießen das A und O bei der Begleitung des Rechtsgeschäfts – selbstverständlich für alle beteiligten Vertragsparteien.
Während des gesamten Ablaufs der Vertragsgestaltung – von der Entwurfsphase an, über die Beurkundung bis hin zum abschließenden Vollzug – sind Ihre HFBP Notare in Gießen für Sie da: dabei wird insbesondere darauf Wert gelegt, dass die Mandanten die Bedeutung und Konsequenzen ihrer Erklärungen bis ins letzte Detail verstehen, bevor eine Urkunde oder ein Vertrag unterschrieben wird und nicht lediglich ein „Vorlesetermin“ stattfindet.
Wichtig sind uns stets praxistaugliche Lösungen. In Sachen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bringen Notare Leubecher und Notare Dr. Schenk nicht nur ihre Expertise als Fachanwälte für Medizinrecht ein – sondern als Familienväter von je drei Kindern auch echtes Verständnis für Lebensrealität. Notar Leubecher ergänzt dies durch seine Erfahrung als Rettungssanitäter.
Unser Notariat in Gießen berät unter der Führung von Herrn Oliver Leubecher und Herrn Dr. Robert Schenk – Rechtsanwälte, Notare sowie Partner der HFBP Kanzlei – Klienten zu vielfältigen notariellen Fragen aus den Bereichen
und erörtert für Sie das Kleingedruckte.
Füllen Sie gerne ein passendes Online-Formular zu Ihrem Beurkundungswunsch aus und senden Sie es uns mit einem einfachen Klick zurück. So können wir uns optimal auf Ihr Anliegen vorbereiten, Ihren Wunsch direkt umsetzen und die Abläufe beschleunigen.
Um Synergieeffekte effizient zu nutzen und eine attraktivere Veräußerungsfähigkeit zu bewirken, schließen sich immer mehr Ärzte und weitere Angehörige des Gesundheitswesens zu Kooperationen – meistens zu einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) – zusammen. Die Gründung und auch der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums sind nicht ganz unkompliziert und relativ komplex; erschwerend dazu befindet sich die berufsrechtliche Rechtsprechung meist in starker Bewegung. Herr Leubecher und Herr Dr. Schenk sind auf die Beratung von Akteuren im Gesundheitswesen und Medizinrecht spezialisiert und verfügen über ein profundes medizinrechtliches Fachwissen.