Ruhe bewahren, Schock bekämpfen - nur so fühlt man den Puls des Mandanten und nicht den eigenen.
...wäre er nicht Rechtsanwalt und Notar, würde er heute als Notarzt Leben retten....
Rechtsanwalt und Notar Leubecher ist Partner der Kanzlei und wurde 1977 in Fulda geboren.
Ob Immobilienkauf, Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag, Testament und Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung: Als Notar berät und betreut Herr Leubecher zu vielfältigen Fragen aus den Bereichen Immobilien, Vererben und Schenken, Vorsorge sowie Gesellschaftsrecht.
Als Rechtsanwalt ist Herr Leubecher insbesondere im Arzthaftungsrecht auf Behandlerseite tätig. Im vertragsärztlichen Bereich ist er vordringlich mit Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung und des Zulassungsrechts befasst. Im Speziellen beschäftigt er sich mit Approbations- und Weiterbildungsfragen. Nachdem er sowohl den Fachanwaltstitel für Medizin- als auch für Arbeitsrecht führt, bietet sich die Möglichkeit, gebietsübergreifend im Schnittstellenbereich Zulassungs- und Arbeitsrecht zu beraten. Hieraus erschließt sich ebenfalls das Feld der (regelmäßig arbeitsrechtlich problembelasteten) Praxisübernahme und Praxisauseinandersetzung. Im Krankenhaussektor eröffnet sich die Option, rund um das Thema "Chefarztverträge" zu beraten. Schließlich ist er auf allen Gebieten des Medizin- und Arbeitsrechts auf Seminaren und Vortragsveranstaltungen referierend tätig. Er ist parallel zu seiner anwaltlichen Tätigkeit im Rettungsdienst engagiert.
Sie erreichen das Notariat unter notar@hfbp.de.
Hier finden Sie die Seite zu unserem Notariat.
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Rechtsanwalt und Notar Leubecher ist Partner der Kanzlei und wurde 1977 in Fulda geboren.
Ob Immobilienkauf, Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag, Testament und Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung: Als Notar berät und betreut Herr Leubecher zu vielfältigen Fragen aus den Bereichen Immobilien, Vererben und Schenken, Vorsorge sowie Gesellschaftsrecht.
Als Rechtsanwalt ist Herr Leubecher insbesondere im Arzthaftungsrecht auf Behandlerseite tätig. Im vertragsärztlichen Bereich ist er vordringlich mit Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung und des Zulassungsrechts befasst. Im Speziellen beschäftigt er sich mit Approbations- und Weiterbildungsfragen. Nachdem er sowohl den Fachanwaltstitel für Medizin- als auch für Arbeitsrecht führt, bietet sich die Möglichkeit, gebietsübergreifend im Schnittstellenbereich Zulassungs- und Arbeitsrecht zu beraten. Hieraus erschließt sich ebenfalls das Feld der (regelmäßig arbeitsrechtlich problembelasteten) Praxisübernahme und Praxisauseinandersetzung. Im Krankenhaussektor eröffnet sich die Option, rund um das Thema "Chefarztverträge" zu beraten. Schließlich ist er auf allen Gebieten des Medizin- und Arbeitsrechts auf Seminaren und Vortragsveranstaltungen referierend tätig. Er ist parallel zu seiner anwaltlichen Tätigkeit im Rettungsdienst engagiert.
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