Haftungsbeschränkung auf 2,5 Mio. Euro
zwischen
- Auftraggeber:in -
der Kanzlei HFBP Rechtsanwälte & Notare GmbH & Co. KG
- Auftragnehmerin -
Die Auftragnehmerin bearbeitet folgendes Mandat der Auftraggeber:in:
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- Die Auftragnehmerin haftet dem/der Auftraggeber:in gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
- Die Haftung der Auftragnehmerin aus dem zwischen ihr und dem/der Auftraggeber:in bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines durch geringere als grobe Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit -entsprechend den Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung- auf EUR 2.500.000,- beschränkt.
- Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
- Die Auftragnehmerin verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2.500.000,- je Schadenfall. Sollte seitens des/der Auftraggeber:in eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung abgesichert werden, so besteht die Möglichkeit einer Zusatzversicherung.
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