HFBP Krankenhausrecht

RECHTSANWALTS-KANZLEI FÜR KRANKENHAUSRECHT UND CHEFARZTRECHT

Als eine der führenden Rechtsanwalts-Kanzleien für Akteure im Gesundheitsmarkt in Deutschland bietet HFBP Rechtsanwälte und Notar seinen Mandanten erprobte, jahrzehntelange Expertise im Krankenhausrecht und Chefarztrecht.

Die spezialisierten Anwälte der medizinrechtlichen Abteilung der Kanzlei HFBP beraten und vertreten im Bereich des Krankenhausrechts in allen Belangen des Krankenhausbetriebs:

  • Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft
  • Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft
  • Privatkrankenanstalten
  • Klinikdirektoren, Krankenhausgeschäftsführer und Chefärzte
  • Krankenhaus-Ärzte, Pflegedienst- und Verwaltungsmitarbeiter sowie Angehörige des
    Krankenhausmanagements
Top Kanzlei 2019

Die Leistungen der HFBP Rechtsanwälte und Notar wurden von der „Wirtschaftswoche“ mit dem Siegel „Top Kanzlei-Medizinrecht 2019 & 2020“ ausgezeichnet.

Top Kanzlei 2019
HFBP Anwälte für Krankenhausrecht: Leistungs-Übersicht

Ein Krankenhausbetrieb wirft samt seiner Gründung und seiner alltäglichen Organisation eine Reihe von Rechtsfragen auf. Diese werden vornehmlich durch allgemeine Gesetze geregelt, wie z.B. das Steuerrecht, das Vertragsrecht, das Haftungsrecht und nicht zuletzt das Kommunalrecht für die Krankenhäuser der Gebietskörperschaften.

Entsprechend verfügen die seit Jahrzehnten mit dem Gesundheitsmarkt vertrauten HFBP-Rechtsanwälte über eine langjährige praktische Erfahrung im Krankenhausrecht und der damit verbundenen weiteren Rechtsgebiete. Darüber hinaus sind die spezialisierten Anwälte bewandert in unterschiedlichen weiteren juristischen Fragestellungen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts, Datenschutzrechts, Gesellschaftsrechts, Arbeitsrechts sowie Apotheken- und Medizinprodukterechts.

Die Kanzlei HFBP Rechtsanwälte und Notar berät Krankenhäuser in allen medizinrechtlichen Belangen von Beginn an in allen juristischen Fragen, die sich im Krankenhausalltag und im Rahmen eines Krankenhausmanagements stellen. Dies beginnt bei der Krankenhausplanung und führt über die Krankenhausfinanzierung bis zur Vergütung von Krankenhausleistungen. Die Anwälte unterstützen ihre Mandanten auch bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen und übernehmen das Vertragsmanagement. Im Zuge dessen gestalten und überarbeiten die HFBP-Rechtsanwälte Versorgungsverträge und Kooperationsvereinbarungen vor deren Abschluss.

HFBP Rechtsanwälte und Notar deckt somit das gesamte Spektrum des Krankenhausrechts ab und unterstützt Sie mit Expertise bei folgenden Leistungen:

  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Mitarbeitern
  • Abwehr haftungsrechtlicher Ansprüche gegen Krankenhausträger
  • Beratung von Krankenhausträgern bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren
  • Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit der Ermächtigung von Krankenhausärzten
  • Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit Bestimmungen gemäß § 116b. Abs. 2 SBG V
  • Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)
  • Beratung bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
  • Chefarztrecht und Recht der leitenden Krankenhausärzte
  • Compliance im Krankenhaus
  • Entlassmanagement
  • Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern
  • Kooperationsverträge zwischen Krankenhausträgern und niedergelassenen Ärzten
  • Kooperationsverträge zwischen krankenhäusern und Apotheken
  • Krankenhausfinanzierungsrecht
  • Krankenhausplanungsrecht
  • Planungsrechtliche Anträge zur Einrichtung von Abteilungen
  • Vertragsgestaltung mit leitenden Mitarbeitern
  • Vergütungsrechtliche Steitigkeiten mit gesetzlichen Krankenkassen
  • Vergütungsrechtliche Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherungen und Wahlleistungspatienten
  • Widerspruch gegen planungsrechtliche Festsetzung zugunsten von Konkurrenten
  • Vertragsmanagement, insbesondere Überarbeitung und Gestaltung von bestehenden Verträgen

Die HFBP Rechtsanwälte und Notar vertreten und beraten Krankenhäuser in Rechtsfragen bundesweit und sind an 4 Standorten in Deutschland für Sie da: Frankfurt, Gießen, Hannover und Berlin.

Jetzt Erstberatungstermin anfragen:

T. 0800. 94 88 350
info@hfbp.de
Rechtsanwälte für Chefarztrecht: Gestaltung von Dienstverträgen

Auch die rechtliche Beratung und Gestaltung bei arbeitsvertraglichen Fragestellungen im Krankenhaus gehört zum Tätigkeitsbereich der spezialisierten HFBP Anwälte für Krankenhausrecht und Chefarztrecht.

Gerade bei Verhandlungen rund um Chefarzt-Dienstverträge in Kliniken wird der Krankenhausträger, aber auch der Chefarzt selbst mit verschiedenen Fragen und Bedürfnissen konfrontiert. Um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden ist es wichtig, dass kritische Punkte im Vorfeld eindeutig durch juristischen Beistand transparent gemacht und vertraglich geregelt werden. Dies gilt auch für die Ausstellung von Nebentätigkeits-Genehmigungen für Chefärzte oder der Beendigung von deren Verträgen.

HFBP Rechtsanwälte und Notar berät sowohl Klinikdirektoren und Krankenhausgeschäftsführer bei der rechtlichen Gestaltung von schriftlichen Vereinbarungen als auch Chefärzten bei der Erstellung und Prüfung von Dienstverträgen.

Kontakt zu Ihren HFBP-Rechtsanwältenfür Krankenhausrecht & Chefarztrecht

HFBP Rechtsanwälte und Notar beraten Akteure im Gesundheitsmarkt nicht nur juristisch, sondern auch strategisch und konzeptionell. Die medizinrechtliche Anwalts-Abteilung der HFBP verfügt über jahrelange Expertise im Gesundheitswesen und entsprechendes Fachwissen in der Branche.

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Wir freuen uns auf Sie!

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