HFBP Bank-und Kapitalmarktrecht

HFBP RECHTSANWÄLTE FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT IN GIESSEN

Mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt das HFBP Anwaltsteam in Gießen kompetent Sparkassen und Banken sowie deren Privat- und Geschäftskunden. Die Kanzlei beantwortet und klärt alle Fragen rund um die Themen:

  • Bankvertragsrecht
  • Vermögensverwaltung
  • Zahlungsverkehr
  • Prüfung und Sicherung von Ansprüchen bei Beratungsfehlern

Die Rechtsanwälte der HFBP prüfen Finanz-Verträge sowie Ansprüche bei Beratungsfehlern sowohl für Kreditinstitute als auch auf Privat-Kundenseite. HFBP Rechtsanwälte und Notar gibt Sicherheit durch präzise Lösungswege – gerade, wenn es um Ihr Geld geht!

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Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht: Leistungs-Übersicht

Banken und Kapitalmärkte sind Fachgebiete mit komplexen juristischen Verordnungen. Zum Bankrecht gehören insbesondere Haftungsfragen zu Themen wie Kredit- und Einlagengeschäfte oder Wertpapiere und Depots, die sich aus fehlerhafter Beratung oder Aufklärung ergeben.

Das Kapitalmarktrecht berührt insbesondere den Handel mit Wertpapieren. Bei fehlgeschlagenen Anlagegeschäften und bei Haftungsrisiken der Vermögensverwaltung ist eine gezielte Rechts-Beratung für Privatpersonen aber auch für kleine und mittlere Unternehmen unbedingt angezeigt.

Das HFBP Anwaltsteam für Bankenrecht und Kapitalmarktrecht bietet Expertise insbesondere bei folgenden Schwerpunkten:

Darüber hinaus decken die Anwälte für Arztrecht und Zahnarztrecht sämtliche weitere möglichen Phasen eines Arzt- und Zahnarztlebens, wie die Unterstützung bei Abrechnungsfragen oder auch bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit, die Begleitung im Zulassungsverfahren oder die Überprüfung von Arbeits- und Chefarztverträgen ab.

  • Kreditvertäge
  • Sicherheiten-Verwertung
  • Vertrags-Check für Banken und Kunden
  • Überprüfung von Kapitalanlagen
  • Überprüfung von Darlehensverhältnissen
  • Verfolgung von Darlehensforderungen

HFBP Rechtsanwälte und Notar ist bundesweit an vier Standorten in Deutschland – Frankfurt, Gießen, Hannover, Berlin – für Sie da!

Rechtsanwälte für Bankrecht in Gießen

Das erfahrene HFBP Anwaltsteam für Bankenrecht berät bei allen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Kunden und seiner Bank, Sparkasse, Kreditinsitut oder zu weiteren Dritten, die sich mit dem Zahlungsverkehr beschäftigen.

Im Bankrecht geht es vornehmlich um das Rechtsverhältnis im Kreditwesen, Bankenaufsichtsrecht sowie um Bankgeschäfte wie Lastschriften, Überweisungen, elektronischen Zahlungsverkehr: es umfasst sämtliche Prozesse der Geldschöpfung, der Geldverwahrung, des Geldumlaufs und der Geldvernichtung.

Dabei ist das Bankenrecht ein komplexes Fachgebiet, das unterschiedliche Regelungen des Handelsrechts, des bürgerlichen Rechts mit etlichen speziellen Vorschriften aus der Wirtschaftsverwaltung (insbesondere das Kreditwesen), miteinander kombiniert.

Als interdisziplinär arbeitende Kanzlei für Bankrecht berücksichtigt HFBP Rechtsanwälte & Notar im Rahmen des Mandats alle wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte umfassend. Dies gilt sowohl bei einer präventiven Tätigkeit wie einer Rechtsberatung im Rahmen einer Vertragsprüfung oder Vertragsgestaltung als auch bei einer individuellen Interessenvertretung. Dies ist dann der Fall, wenn für den Mandanten bereits ein Schaden entstanden ist.

HFBP Rechtsanwälte und Notar ist sowohl auf die Vertretung und Beratung der Kreditinstitute (Sparkassen, Banken) als auch von deren Kunden (privat und geschäftlich) spezialisiert.

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Rechtsanwälte für Kapitalmarktrecht in Gießen

Das Kapitalmarktrecht beinhaltet die Klärung rechtlicher Fragestellungen bei Tätigkeiten am Finanzmarkt mit mittel- und langfristigen Kapitalanlagen, betrifft also neben dem Invest in Immobilien auch die Ausgabe und den Handel von und mit Wertpapieren: Dazu gehören Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe sowie viele andere handelbare Papiere, die zur Kapitalanlage erworben werden.

Kapitalanleger setzen sich bei Ihren Investitionen teils großen Risiken aus und sollen durch spezielle gesetzliche Regelungen geschützt werden. So sieht das Kapitalmarktrecht unter anderem vor, dass von den Kreditinstituten bestimmte Pflichten bei der Beratung rund um Kapitalanlagen eingehalten werden müssen und gibt gesetzliche Beschränkungen und Verpflichtungen vor.

Bei fehlgeschlagenen Anlagegeschäften, also Investitionen in Einlagengeschäfte wie Fonds, Aktien, Anleihen oder bei maroden Kapitalanlagen in Form von Immobilien („Schrottimmobilien“), müssen die Anleger die Verluste in vielen Fällen nicht einfach hinnehmen. Wenn die gesetzlich vorgegebenen Aufklärungspflichten vor der Investition nicht ausreichend durchgeführt wurden, können Verluste im Rahmen von Regressansprüchen geprüft und eventuell zurückgeholt werden.

HFBP Rechtsanwälte und Notar berät dazu gezielt und professionell. Die erfahrenen Anwälte für Kapitalmarktrecht unterstützten Sie dabei, Fragestellungen rund um Rückvergütungs-Ansprüche zu prüfen, um dann je nach Sachlage Schadensersatz zu fordern.

Gerne unterstützt sie das erfahrene Anwaltsteam bei der HFBP auch präventiv mit einer Rechtsberatung, also vor dem Abschluss von Anlage- und Finanzierungsverträgen und prüft für Sie auch die Kapitalanlage, um potenzielle Risiken frühzeitig zu entdecken und so niedrig wie möglich zu halten.

HFBP Rechtsanwälte und Notar vertritt gleichermaßen Kreditinstitute (Sparkassen, Banken) sowie private und geschäftliche Kunden bei kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen – präventiv sowie bei Interessensdifferenzen nach Vertragsabschluss.

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Ihr HFBP-Team für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Weitere Schwerpunkte der Kanzlei liegen darüber hinaus im Medizinrecht für Akteure des Gesundheitsmarktes , im Baurecht und in notariellen Angelegenheiten.

Wir freuen uns auf Sie!

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