HFBP Wohneigentumsrecht

Anwälte für Wohneigentumsrecht in Gießen

Die Kanzlei HFBP Rechtsanwälte und Notar berät mit ihren erfahrenen Rechtsanwälten für Wohneigentumsrecht am Standort Gießen bundesweit in allen Angelegenheiten zum Wohneigentum. Die HFBP Rechtsanwälte für Wohneigentumsrecht sind Ihr Ansprechpartner rund um folgende Themen:

  • Beratung von Hausverwaltungen und Wohnungseigentümern
  • Eigentümerversammlungen & Beschlussanfechtungen
  • Prüfung von Kaufverträgen für Immobilien (Objekte & Grundstücke, etc.)
  • Sondereigentum
  • Teilungserklärungen, u.v.m.

Die Kanzlei HFBP Rechtsanwälte und Notar versteht sich als starker Rechtsbeistand und als strategischer Berater, mit dem auch präventive Maßnahmen getroffen werden können. Mit jahrelanger Expertise, Empathie und Durchsetzungsstärke stehen Ihnen die Anwälte für Wohneigentumsrecht am Standort Gießen sowie bundesweit zur Seite.

Top Kanzlei 2019

Die Leistungen der HFBP Rechtsanwälte und Notar wurden von der „Wirtschaftswoche“ seit dem Jahr 2019 jährlich mit dem Siegel „Top Kanzlei-Medizinrecht“ ausgezeichnet.

Top Kanzlei 2019

Kanzlei für Wohneigentumsrecht in Gießen: Leistungsübersicht

Wo viele Parteien zusammentreffen und Entscheidungen zusammen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden müssen, sind Konflikte oft vorprogrammiert. Zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern kann es beispielsweise bei den Beschlüssen der Eigentümerversammlungen zu Unstimmigkeiten kommen. Aber auch zwischen Wohnungseigentümern und den beauftragten Verwaltungsdienstleistern oder Handwerksunternehmen bedarf es beispielsweise einer rechtssicheren Vertragsgestaltung, um Probleme in der Zukunft zu vermeiden.

Themen, die das Grundstücksrecht inklusive Nutzungsrecht oder den Umgang mit Baulasten betreffen oder bei Fragen zur Haftung bei Schäden ist ein starker Rechtsbeistand von enormem Vorteil.

Die Anwälte für Wohneigentumsrecht in der Kanzlei HFBP Rechtsanwälte und Notar mit Standort Gießen sind darauf spezialisiert, ihren Mandanten bundesweit bei allen Fragen gerichtlich wie außergerichtlich kompetent zur Seite zu stehen.

Mit Fachwissen und strategischer Beratung unterstützt Sie die Kanzlei HFBP Rechtsanwälte und Notar unter anderem bei folgenden Leistungen:

  • Aufsetzen und Prüfung von Vertragsentwürfen z. B. mit Verwaltungsgesellschaften
  • (Strategische) Beratung Wohnungseigentümer
  • Beschlussanfechtung
  • Durchsetzung baulicher Maßnahmen im Gemeinschaftseigentum
  • Begleitung und Hilfestellung bei Eigentümerversammlungen
  • Hausgeldinkasso
  • Klageverfahren aller Art für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
  • Prüfung von Kaufverträgen für Immobilien (Wohnungen, Häuser, Grundstücke, etc.)
  • Prozessführung
  • Sondereigentumsfragen
  • Sondernutzungsrechten
  • Streitigkeiten der Wohnungseigentümer
  • Teilungserklärungen
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Jetzt Erstberatungstermin anfragen:

T. 0800. 94 88 350
info@hfbp.de

Warum ein Fachanwalt für Wohneigentumsrecht?

Im Wohneigentumsrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern oder Hauseigentümern festgelegt. Es ist ein Teilbereich des Immobilienrechts und wird über das Wohneigentumsrecht (WEG) geregelt. Dabei steht die rechtliche Klärung von Eigentumsverhältnissen im Vordergrund. Das betrifft auch die Aufteilung von Gebäuden, einzelnen Wohnungen oder Grundstücken.

Das Wohneigentumsrecht lässt sich im Wesentlichen in drei Teile untergliedern:

  • Sondereigentum an den Räumlichkeiten eines abgegrenzten Bereichs in einem Gebäude
  • Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum
  • Recht auf Mitgliedschaft in der Eigentümerversammlung des Objektes

Für das Sondereigentum bedarf es einer Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß § 3 WEG. Dies garantiert die bauliche Abtrennung der Sondereigentumsflächen von denen der anderen Eigentümer. Bereiche wie Treppenhäuser, Waschküchen im Keller oder Flächen auf dem Dachboden sowie Stellplätze gehören hingegen zum Gemeinschaftseigentum – das sind die Bereiche, die gemeinschaftlich genutzt werden. Die Unterscheidung in Gemeinschafts- und Sondereigentum kann insbesondere dann wichtig werden, wenn Kosten auf die einzelnen Eigentümer umgelegt werden sollen.

Viele offene Fragen und Regularien werden in der Wohnungseigentümerversammlung besprochen und beschlossen: Hier werden beispielsweise die gemeinschaftlichen Kosten an einem Mietobjekt besprochen und generelle Regeln in Bezug auf die Nutzung des Objektes und deren Gemeinschaftsflächen aufgestellt. Die verschiedenen Eigentümer können mitunter zu sehr unterschiedlichen Auffassungen kommen. Beschlüsse müssen nicht immer kompromisslos hingenommen, sondern sollten mit einem geeigneten Rechtsbeistand hinterfragt und im Zweifel angefochten werden. Häufige Unsicherheiten von Wohnungseigentümern betreffen Themen wie die Verteilung der Instandhaltungsmaßnahmen, die Hausgeldvereinbarungen oder auch nachträgliche Änderung der Teilungserklärungen.

Die Anwälte der Kanzlei HFBP Rechtsanwälte und Notar unterstützen mit starkem juristischen Know-how im Bereich des Wohneigentumsrechts, Durchsetzungsstärke und einer klientenorientierten Herangehensweise.

Ihr HFBP-Team für Wohneigentumsrecht

Christian Kaiser, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht und Gabriele Schulz am Standort Gießen, sind spezialisiert auf alle Fragen rund um Wohneigentum und Immobilien und freuen sich darauf, Sie zu unterstützen – bundesweit.

Kontakt zu Ihrem Anwalt für Wohneigentumsrecht am Standort Gießen

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Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, rufen Sie an T. +49 (0) 641/ 94 88 67 50 oder schreiben Sie eine E-Mail info@hfbp.de.

Weitere Schwerpunkte der Kanzlei liegen darüber hinaus im Mietrecht, Medizinrecht, Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und in notariellen Angelegenheiten.

Die Kanzlei HFBP Rechtsanwälte und Notar ist bundesweit an vier Standorten – Gießen, Frankfurt am Main, Hannover und Berlin - für Sie tätig.

Wir freuen uns auf Sie!

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