Anhebung der finanziellen Förderung für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum 01.01.2025
04.04.2025

Anhebung der finanziellen Förderung für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum 01.01.2025

Anhebung der finanziellen Förderung für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum 01.01.2025

Zum 1. Januar 2025 wird die finanzielle Förderung für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in ambulanten Arztpraxen um 400 Euro angehoben. Damit steigt die Förderung von derzeit 5.400 Euro auf 5.800 Euro je Vollzeitstelle. Diese Entscheidung ist nicht nur ein positives Signal für die medizinische Ausbildung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen und städtischen Gebieten.


Darüber hinaus gibt es in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung weitere Zuschüsse: so wird die Weiterbildung zusätzlich mit 500 Euro gefördert, wenn sich die weiterbildende Praxis in einem unterversorgten Gebiet befindet bzw. 250 Euro, sofern in dem Gebiet, in dem die Hausarztpraxis liegt, eine Unterversorgung droht. Die Anhebung der finanziellen Förderung ist ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität der Weiterbildung in der ambulanten Versorgung zu steigern. Gerade in Zeiten, in denen viele Ärztinnen und Ärzte die ambulante Tätigkeit als herausfordernd empfinden, ist es entscheidend, Anreize zu schaffen. Eine höhere finanzielle Unterstützung kann dazu beitragen, dass sich mehr junge Mediziner für eine Weiterbildung in der ambulanten Praxis entscheiden.


Notwendiger und unerlässlicher Schritt mit Blick auf die Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die in ambulanten Praxen arbeiten möchten, ist die vorherige Einholung einer Genehmigung zur Beschäftigung bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Diese Genehmigung ist Voraussetzung, um sicherzustellen, dass die Weiterbildung unter den erforderlichen Standards erfolgt und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.


Es ist ratsam, diesen Antragsprozess frühzeitig anzustoßen und Kontakt aufzunehmen, um alle notwendigen Informationen zu erhalten und mögliche Fragen zu klären. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn wir Sie bei dem Genehmigungsprozess unterstützen können.


Ann-Kathrin Pfeifer

Rechtsanwältin