Vorsicht Makler - Immobilienverkauf & Mieterfotos

Vorsicht Makler - Immobilienverkauf & Mieterfotos

Vorsicht Makler - Immobilienverkauf & Mieterfotos

Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie landen Innenraumfotos oft im Online-Exposé. Das OLG Zweibrücken (Urt. v. 09.12.2025 - 5 U 82/24; Pressemitteilung v. 16.12.2025) stellt klar: Mieter können vom Makler Auskunft verlangen, wie mit ihren Daten umgegangen wird. Ein immaterieller Schadensersatz („Schmerzensgeld“) scheiterte hier jedoch.


Der Fall in Kürze:

Die Verkäufer einer Doppelhaushälfte ließen in einem mit den Mietern abgestimmten Termin Innenraumfotos durch den Makler fertigen; Personen waren darauf nicht zu sehen. Die Aufnahmen wurden online und im Exposé verwendet. Die darauf von Dritten angesprochenen Mieter fühlten sich (nachträglich) „zur Schau gestellt“ bzw. „demaskiert“ und entwickelten ein diffuses Gefühl des „Beobachtetseins“ und verlangten Auskunft sowie Schadensersatz. Im Prozess erklärte der Makler, die Fotos gelöscht und keine Kopien erstellt zu haben.


Das OLG änderte die vollständige Klageabweisung durch das LG Frankenthal (Urt. v. 05.06.2024 - 3 O 300/23) teilweise ab. Ein Makler müsse grundsätzlich Auskunft erteilen, wie er personenbezogene Daten der Mieter im weiteren Sinne verarbeitet - etwa zu erhobenen Daten, Herkunft, Speicherdauer sowie automatisierter Verarbeitung (z.B. KI). Außerdem sei eine Kopie etwaig gespeicherter Datensätze grundsätzlich kostenfrei bereitzustellen. Für die konkreten Innenraumfotos bestehe (nur) wegen der zwischenzeitlichen Löschung kein weitergehender Anspruch mehr; Nachweise müsse der Makler nicht vorlegen.

Ein immaterieller Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) scheiterte, weil die Mieter die Fotoaufnahmen samt notwendiger Speicherung stillschweigend gebilligt hatten, indem sie sie zuließen. Ohne Einwilligung oder bei identifizierenden Details kann das im Einzelfall anders aussehen.

 

Praxis-Check

• Vorab informieren (DSGVO-Informationen) und Einwilligungen möglichst schriftlich dokumentieren.

• Persönliche Details auf Fotos minimieren (persönliche Gegenstände, Familienfotos etc.).

• Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO strukturiert bearbeiten (Empfänger, Speicherfristen, Löschung).

Profilbild von  Oliver Leubecher

Oliver Leubecher

Rechtsanwalt & Notar