Finanzielle Förderung der Facharztweiterbildung – frühzeitige Antragsstellung lohnt sich
13.12.2023

Finanzielle Förderung der Facharztweiterbildung – frühzeitige Antragsstellung lohnt sich

Finanzielle Förderung der Facharztweiterbildung – frühzeitige Antragsstellung lohnt sich

In den kommenden Jahren werden aus Altersgründen viele Fachärzt:innen ihre Tätigkeit beenden. Die Facharztweiterbildung der jungen Kolleg:innen im ambulanten Bereich ist insofern wesentlich und nimmt an Bedeutung zu.

Um den ärztlichen Nachwuchs zu sichern und sowohl die hausärztliche als auch fachärztliche Versorgung attraktiver zu gestalten, unterstützen die Kassenärztlichen Vereinigungen unter Beteiligung der Krankenkassen die Weiterbildung in bestimmten Fachgebieten finanziell mit einem Zuschuss, der in voller Höhe an den Arzt/die Ärztin in Weiterbildung als Gehalt weiterzugeben ist, von derzeit 5.400 Euro für eine Vollzeitstelle.

 

Wenn Sie über einer Weiterbildungsbefugnis verfügen und planen junge Kolleg:innen in Ihrer Vertragsarztpraxis weiterzubilden, sollten Sie prüfen, ob nicht die Weiterbildung in der eigenen Fachgruppe – derzeit können junge Kolleg:innen zwischen 34 verschiedenen Fachgebieten wählen – förderungsfähig ist. Die förderungsfähigen Fachgebiete werden dabei für jeden Förderungszeitraum neu von den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen unter Beteiligung der Kassen neu bestimmt und können demzufolge variieren.

Da die Fördertöpfe bzw. Förderstellen jedoch begrenzt sind, kann nicht immer gewährleistet werden, inwieweit Sie von der finanziellen Förderung partizipieren können. Da die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden, sollten Sie die Antragsstellung frühzeitig vornehmen – doch bitte beachten Sie: ein Anspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht.

 

Wir haben für Sie die aktuellen Entwicklungen im Blick und beraten sowie unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung, die zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen hat, zur Einholung der Genehmigung zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung und dessen finanziellen Förderung.


Ann-Kathrin Pfeifer

Rechtsanwältin