Eckpunkte zur Reform der Notfallversorgung
16.08.2024

Eckpunkte zur Reform der Notfallversorgung

Eckpunkte zur Reform der Notfallversorgung

Der 17.07.2024 brachte einige Gesetzesentwürfe mit sich. Neben dem Gesetzesentwurf zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (GDAG) mit dem Ziel der effizienten und beschleunigten Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie dem Gesetzesentwurf zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit mit dem Ziel eine zentrale Institution für die in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Teilaufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu schaffen, wurde insbesondere durch die Bundesregierung ein Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Das Ziel dieser Reform soll es sein, eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfall- und Akutversorgung sicherzustellen, indem Hilfesuchende im Notfall schneller in die passende Behandlung vermittelt und Notfalleinrichtungen effizienter genutzt werden.


Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestelle im Bereich der Akutfallvermittlung soll künftig als Kernstück eine „Akutleitstelle“ der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) wahrnehmen, bei welcher Ärzte und Ärztinnen zur medizinischen Erstversorgung zunächst telefonisch oder per Video beraten. Hierzu soll das telemedizinische ärztliche Versorgungsangebot ausgebaut werden. Als zentrale Anlaufstelle werden „Integrierte Notfallzentren (INZ)“ etabliert, bestehend aus der Notaufnahme einer Klinik, einer Notdienstpraxis der KV im oder am Krankenhausstandort und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, die digital miteinander vernetzt sind. Damit arbeiten die KVen und Krankenhäuser verbindlich zusammen. Zusätzlich sollen zu Sprechstundenzeiten vertragsärztliche Leistungserbringer:innen als „Kooperationspraxen“ an die Notfallzentren angebunden werden können, sofern Notdienstpraxen in den INZ nicht geöffnet haben sollten. Insbesondere soll auch die Akutversorgung von Kindern und Jugendlichen verbessert werden, indem in den INZ speziell auch Notfallzentren nur für Kinder und Jugendliche (KINZ) eingerichtet werden können. Zuletzt soll die Versorgung von Patient:innen von Notdienstpraxen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten durch die Einführung von Versorgungsverträgen mit öffentlichen Apotheken verbessert werden.


Ob diese Reform eine Rettung für die weitaus überlasteten Notaufnahmen in den Krankenhäusern bringen kann, bleibt abzuwarten.


Den Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums hier.

Suejla Ajradini

Rechtsanwältin