„Wenn du schnell vorankommen willst, geh allein. Wenn du weit vorankommen willst, geh mit anderen“
…..wäre er nicht Rechtsanwalt geworden, würde er als Kellermeister in der Coastal Region Südafrikas hervorragende Weine kreieren…
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Lars Wiedemann leitet als Partner das Team am Standort Dortmund von HFBP Rechtsanwälte und Notar. Er ist seit über 25 Jahren ausschließlich im Bereich des Medizin- und Gesundheitsrechts tätig. Die anwaltliche, außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit umfasst die professionelle Beratung und Vertretung sämtlicher Player des Gesundheitswesens. Sein Schwerpunkt richtet sich hierbei auf das Vertragsarztrecht, insbesondere Vergütungsfragen, Honorarverteilung, Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Regressabwehr, Disziplinar- und Berufsrecht, bis hin zur Verteidigung bei Vermögensdelikten. Er berät insbesondere die niedergelassene Ärzteschaft, medizinische Versorgungszentren (MVZ), ermächtigte Ärzte, Ambulanzen, Berufsverbände und Ärztekollektive, darüber hinaus auch Pharmaunternehmen. Rechtsanwalt Wiedemann publiziert regelmäßig in medizinischen Fachzeitschriften, erstellt rechtswissenschaftliche Gutachten und referiert vielfach im Rahmen von Vortragsveranstaltungen zu aktuellen Themen des Medizinrechts. Er ist Mitglied im Dortmunder Anwaltverein, der ARGE Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dem Verein Anwälte für Ärzte e.V. sowie in der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht.
…..wäre er nicht Rechtsanwalt geworden, würde er als Kellermeister in der Coastal Region Südafrikas hervorragende Weine kreieren…
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Lars Wiedemann leitet als Partner das Team am Standort Dortmund von HFBP Rechtsanwälte und Notar. Er ist seit über 25 Jahren ausschließlich im Bereich des Medizin- und Gesundheitsrechts tätig. Die anwaltliche, außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit umfasst die professionelle Beratung und Vertretung sämtlicher Player des Gesundheitswesens. Sein Schwerpunkt richtet sich hierbei auf das Vertragsarztrecht, insbesondere Vergütungsfragen, Honorarverteilung, Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Regressabwehr, Disziplinar- und Berufsrecht, bis hin zur Verteidigung bei Vermögensdelikten. Er berät insbesondere die niedergelassene Ärzteschaft, medizinische Versorgungszentren (MVZ), ermächtigte Ärzte, Ambulanzen, Berufsverbände und Ärztekollektive, darüber hinaus auch Pharmaunternehmen. Rechtsanwalt Wiedemann publiziert regelmäßig in medizinischen Fachzeitschriften, erstellt rechtswissenschaftliche Gutachten und referiert vielfach im Rahmen von Vortragsveranstaltungen zu aktuellen Themen des Medizinrechts. Er ist Mitglied im Dortmunder Anwaltverein, der ARGE Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dem Verein Anwälte für Ärzte e.V. sowie in der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht.