Neues Hinweisgeberschutzgesetz – Folgen für Ihr Unternehmen
30.06.2023

Neues Hinweisgeberschutzgesetz – Folgen für Ihr Unternehmen

Neues Hinweisgeberschutzgesetz – Folgen für Ihr Unternehmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 02.07.2023 in Kraft. Die sogenannten Whistleblower bzw. Hinweisgeber sind nun besonders geschützt. Unternehmen sind, abhängig von ihrer Beschäftigtenzahl, verpflichtet, kurzfristig interne Meldestellen einzurichten.


Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Nunmehr müssen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten und betreiben. Die Verpflichtung gilt ab dem 17.12.2023 auch für Unternehmen mit Mitarbeitern zwischen 50 und 249 Beschäftigten.


Durch das Hinweisgeberschutzgesetz sind die Meldung und Offenlegung von straf- und bußgeldbewehrten Verstößen erfasst.


Das Hinweisgeberschutzgesetz unterscheidet zwischen internen Meldestellen des jeweiligen Unternehmens, der externen staatlichen Meldestelle, die beim Bundesamt für Justiz in Bonn eingerichtet wird und der öffentlichen Bekanntmachung einer Meldung. Letzteres ist erst dann möglich, wenn zuvor eine externe Meldestelle angerufen worden ist und der Hinweisgeber von dieser keine Rückmeldung erhalten hat.


Der Mitarbeiter hat zwischen der internen und der externen Meldung ein Wahlrecht. Er selbst kann entscheiden, ob er sich zunächst an die interne Meldestelle wenden oder sogleich die externe Meldestelle kontaktieren möchte.


Selbst wenn keine Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle besteht, sind Unternehmen gut beraten, gleichwohl eine Meldestelle zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls droht eine Meldung an die externe Meldestelle, wobei sich das daraus resultierende Verfahren kaum weiter kontrollieren lässt.


HFBP Rechtsanwälte und Notar bietet Ihnen ein effektives und kostengünstiges Tool an, bei dem Sie stets die Kontrolle über das Verfahren behalten. Wir bieten darüber hinaus Ihren Mitarbeitern im Rahmen eines individuellen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Hinweisgeberschutzsystems die Möglichkeit, schriftlich, mündlich oder persönlich eine Meldung über einen Gesetzesverstoß abgeben zu können. Überdies bewerten wir die getätigten Angaben und ergreifen bei Bedarf geeignete Folgemaßnahmen zur weiteren Aufklärung der Meldung oder zur Abschaffung des gesetzwidrigen Zustandes. Mit unserem Compliance-Tool unterstützen wir Sie gezielt und ohne die Gefahr, dass Verdachtspunkte nach außen gelangen. Das Tool entspricht aber nicht nur den Vorgaben der EU, sondern auch den strengeren und weitergehenden Anforderungen Deutschlands.

Dr. Mareike Bechtler

Rechtsanwältin