Fortbildungspflicht für Fachanwälte!
20.06.2025

Fortbildungspflicht für Fachanwälte!

Fortbildungspflicht für Fachanwälte!

Seit Schaffung der Fachanwälte, sind eben jene zur regelmäßigen Fortbildung auf dem jeweiligen Fachgebiet verpflichtet.

Wie hoch der Stellenwert dieser Fortbildungen ist, hat der Anwaltsgerichtshof Bayern mit Urteil vom 16.11.2023 noch einmal sehr klargestellt (AGH Bayern, Urteil vom 16.11.2023, Az. III-4-6/23).


In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Rechtsanwaltskammer Bayern einem 81-jährigen Fachanwalt für Steuerrecht besagten Fachanwaltstitel entzogen. Die Begründung: das Vertrauen in die regelmäßige Fortbildung eines Fachanwalts überwiege die Berufsfreiheit der Anwälte. Daher sei auch ein 81-jähriger trotz fehlender Präsenzveranstaltungen (aufgrund der Corona-Pandemie) zur Fortbildung verpflichtet. Bzgl. des Fehlens ggf. nötiger Technikkenntnisse hat der jeweilige Fachanwalt selbst für Abhilfe zu sorgen; von der Fortbildungspflicht befreit es in jedem Fall nicht.


In unserem Haus sind Fachanwälte verschiedener Fachrichtungen für Sie tätig und Sie können darauf vertrauen, dass alle unsere Fachanwälte regelmäßig für sie einschlägige Fortbildungen besuchen, um sicherzustellen, dass Sie zu jederzeit eine qualitativ hochwertige Beratung erhalten.



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Claudia Keiner

Rechtsanwältin