Förderung für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern
18.05.2026

Förderung für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern

Förderung für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern

Ab sofort wird von dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) ein neues Förderprogramm für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern unterstützt. Das Fördervolumen beträgt bis zu 500 Mio. Euro.


Ziel ist es, den rund 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des Straßenverkehrs einen vereinfachten Zugang zur Ladeinfrastruktur zu bieten. Daher wird die Anschaffung und Errichtung von privaten Ladeinfrastruktur nun gefördert. Neben der Förderung für Wallboxen sind auch Netzanschlüsse und notwendige Baumaßnahmen in diesem Zusammenhang förderfähig.


Anträge hierzu sind ab dem 15. April 2026 möglich. Die Ladeleistung pro Ladepunkt ist auf maximal 22 kW beschränkt.


Das Förderprogramm beinhaltet drei zeitgleich laufende Förderaufrufe, die für unterschiedliche Antragsberechtigte geeignet sind. Einerseits sollen damit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer angesprochen werden und zum anderen Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen.


Ende des Förderungsprogrammes für WEGs, KMUs und Privateigentümer ist der 10. November 2026. Für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem großen Bestand an Wohnungen ist eine Antragsstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich.


Angesprochen werden hier vor allem größere Gebäude, da mindestens 20 % der vorhandenen Parkplätze eines Mehrparteienhauses, zumindest aber mindestens sechs Parkplätze elektrifiziert werden.


Der Förderbetrag setzt sich je nach Art der Elektrifizierung zusammen. Maximal 1.300,00 € ohne Installation einer Wallbox, maximal 1.500,00 € mit Installation einer Wallbox und bis zu 2.000,00 € bei der Installation eines Ladepunktes, der bidirektionales Laden unterstützt.


Hintergrund des neuen Förderprogrammes ist der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ der im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.


Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.


Eine gute Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Wohngebäuden kann zu einer Aufwertung der Immobilie führen, was zur Folge hat, dass höhere Mieten, insbesondere für Parkplätze abgerufen werden können. Dies wirkt sich positiv auf die langfristige Vermietbarkeit aus. 

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Tessa Sturm

Rechtsanwältin