Die Wichtigkeit anwaltlicher Beratung bei der Umsetzung von Bauprojekten der Gesundheitsbranche
12.06.2020

Die Wichtigkeit anwaltlicher Beratung bei der Umsetzung von Bauprojekten der Gesundheitsbranche

Die Wichtigkeit anwaltlicher Beratung bei der Umsetzung von Bauprojekten der Gesundheitsbranche

Von Ärztehäusern über Praxisbauten bis hin zu Krankenhäusern und Altenheimen. Gerade in der Gesundheitsbranche bedürfen baubezogene Angelegenheiten die Einbeziehung von Spezialisten im Baurecht.


Mit jedem Bauprojekt können für nicht juristisch versierte Projektentwickler erhebliche rechtliche Risiken entstehen. Ratsam ist es deshalb (gerade bei größeren Projekten) eine baurechtliche Begleitung in die Umsetzung von Bauvorhaben einzubeziehen. Die baurechtliche Begleitung sollte hierbei dazu in der Lage sein, eine bauvorbereitende und projektbegleitende Rechtsberatung zu erbringen. Sowohl das öffentliche als auch das private Baurecht sollte hiervon umfasst sein.


Für Projektenwickler haben die nachfolgenden Beratungsbereiche eine besondere Bedeutung:


I. Auswahl und Lage des Grundstücks


Zum Beginn eine jeden Projektentwicklung ist zu überprüfen, ob das Bauvorhaben bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässig ist.


Selbst bei einer schon bestehenden Baugenehmigung, ist zu prüfen, ob nachbarrechtliche und gewerberechtliche Hindernisse bestehen könnten, die zu einer später ggf. entstehenden Unwirksamkeit der Baugenehmigung führen könnten.


Insbesondere auch das Risiko des zu bebauenden Bodens sollte schon vor dem Immobilienkauf sorgfältig überprüft werden. Besonders bei Fällen der Revitalisierung problematischer Flächen kann der Untergrund bspw. mit Altlasten kontaminiert sein. Um zu verhindern, dass unentdeckte Stoffe zu problematischen Kostenpositionen werden, sollte deshalb schon frühzeitig eine juristische Begleitung in Erwägung gezogen werden.


II. Erwerb & Planung


Verträge sind als wesentliche Bestandteile einer jeden Projektentwicklung einzuordnen. Gemeint sind hiermit vordergründing Vertragsverhältnisse zwischen Investoren und Projektentwicklern sowie zwischen Projektentwicklern und Bauunternehmen.


Um zu vermeiden, dass Bauprojekte teurer werden als gewünscht, können entsprechende Klauseln in die jeweiligen Vertragstexte eingearbeitet werden. Böse (kostenbezogene) „Überraschungen“ können hierdurch u.U. verhindert werden. Eine kompetente Gestaltung der jeweiligen Verträge ist deshalb anzuraten.


III. Vertragsverhältnisse zu Baufirmen


Die Vertragsverhältnisse zu den jeweiligen Baufirmen sollten Problemfelder (und Überschneidungen) zwischen den am Bau beteiligten Firmen klären und Regelungslücken möglichst ausschließen.


IV. Vertragsverhältnisse zu den Planern


Die Vereinbarungen zwischen Investoren, Projektentwicklern und Planern sollten so transparent wie möglich ausgestaltet werden. Nur so können ggf. aufkommende Unklarheiten ausgeschlossen und das Projekt in einem zeitlich angemessenen Rahmen erledigt werden.


Sollten sodann (wider Erwarten) Schwierigkeiten in der Kommunikation mit den Planern auftreten, empfehlen wir die Verträge so zu gestalten, dass Problemfelder nach einer leicht handhabbaren Vorgehensweise beseitigt werden können.


V. Das Vergaberecht


Im Vergaberecht sind zunächst die folgenden Regelwerke zu berücksichtigen:


  • VOB
  • VOL
  • VOF


Die vorstehenden Regelwerke enthalten wesentliche Klauseln, welche ein öffentlicher Auftraggeber zur Beschaffung von Leistungen berücksichtigen sollte. Hierbei sind u.a. besondere Schwellenwerte zu beachten, die vorgeben, ob Leistungen nur national oder gar europaweit auszuschreiben sind.


Kommt es im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu Fehlern, kann dies häufig erhebliche wirtschaftliche Folgen auslösen. Auch in diesem Fall ist deshalb eine solide baurechtliche Beratung unbedingt empfehlenswert.


VI. Immobilienvermarktung


Wird eine Immobilie verkauft, so können für eine bestimmte Zeit grundsätzlich Mängelrecht geltend gemacht machen. Hierbei gelten entsprechende Fristen, die der Bauherr (im Verhältnis zum Erwerber) zu jeder Zeit im Blick haben sollte. Auch hierbei kann eine zuverlässige baurechtliche Begleitung helfen.



Kompetente juristische Beratung im baurechtlichen Bereich finden Sie in unserem HFBP-Expertenteam.



Wir helfen Ihnen gerne!