Das Ende der sog. Dash-Buttons aus dem Hause von Amazon?

Das Ende der sog. Dash-Buttons aus dem Hause von Amazon?

Das Ende der sog. Dash-Buttons aus dem Hause von Amazon?

In seiner brandheißen Entscheidung vom 10.01.2019 hat das OLG München (vgl. OLG München, Urteil vom 10.01.2019 – 29 U 1091/18) die aktuelle Ausgestaltung der im Hause von Amazon für eine Vielzahl von Produkten erhältlichen sog. Dash-Buttons für wettbewerbswidrig erachtet.


Die kleinen Dash-Buttons, die mit einem Herstellerlogo versehen sind, verfügen lediglich über einen kleinen Knopf, sind mit dem WLAN verbunden und mit einem ganz bestimmten Produkt, welches bei Amazon erhältlich ist, verknüpft (z. B. Waschmittel, Zahnpasta, Kaffee, u. ä.). Die Funktionsweise ist denkbar einfach: der jeweilige Dash-Button wird kostenpflichtig bei Amazon erworben, wird mit einem bestimmten Produkt eines Herstellers verknüpft und sodann mit dem heimischen Netzwerk über WLAN mit dem Internet verbunden. Mittels eines einfachen Knopfdrucks kann der Kunde sein gewünschtes Produkt bestellen und erhält dieses sodann per Paketdienst direkt an die Haustür geliefert.


Allerdings führen die Dash-Buttons nach Ansicht des OLG München zu einer intransparenten Bestellung. Es fehlen Informationen zu Inhalt sowie Preis und zudem der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung. Denn nach § 312j BGB muss ein Online-Händler eine Schaltfläche, mit welcher der Käufer durch einen Klick einen Kauf endgültig abschließen kann, so benennen, dass jeder Käufer erkennen kann, dass durch einen Klick eine kostenpflichtige Leistung ausgelöst wird. Zu diesem Zweck sieht § 312j Abs. 3 BGB die Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ vor, wobei dies nicht verpflichtend ist und dem Händler damit ein gewisser „Spielraum“ zusteht.


Nachdem das OLG München die Revision zum BGH nicht zugelassen hat, kann Amazon zunächst nur eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.


Sollten auch Sie als Online-Händler vereinfachte Bestellvorgänge anbieten bzw. anbieten wollen, sind die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Bei der Umsetzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!



HFBP besser. beraten.