Bundesregierung beschließt Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Bundesregierung beschließt Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Bundesregierung beschließt Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Durch den im September 2020 beschlossenen Gesetzentwurf soll die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften effektiver gestaltet und bauliche Maßnahmen u.a. zur energetischen Sanierung und zur Barrierereduzierung vereinfacht werden.


Nach der Neuregelung erhält jeder Wohnungseigentümer aber auch der Mieter einen Rechtsanspruch darauf, dass ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug gestattet wird. Außerdem kann künftig jeder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten einen Glasfaseranschluss mit hoher Kapazität verlangen, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes werden künftig erleichtert.


Zudem soll die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht werden, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.


Bauliche Veränderungen und Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum sollen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können, wobei dann nur die Eigentümer die Kosten tragen, die für die Maßnahme gestimmt haben. Findet sich eine 2/3-Mehrheit, die zudem mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentiert, sollen alle Wohnungseigentümer bezahlen und damit soll ein bestehender Sanierungsstau aufgelöst und Wohnungseigentum für die Zukunft energetisch und barrierereduzierend erleichtert umgebaut werden können.


Ferner werden die Kompetenzen der Verwaltung eingeschränkt, denn ohne Beschluss können nur noch Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung veranlasst werden, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft führen.

Gabriele Schulz

Rechtsanwältin