Baurecht - privates und / oder öffentliches Baurecht?
09.11.2017

Baurecht - privates und / oder öffentliches Baurecht?

Baurecht - privates und / oder öffentliches Baurecht?

Die Felder des Baurechtes sind vielfältig. Vielleicht sind Sie bereits mit Baurecht und baurechtlichen Fragestellungen in Berührung gekommen oder die Begegnung mit Baurecht steht bevor, weil Sie beispielsweise den Erwerb einer Eigentumswohnung oder die Errichtung eines Wohnhauses beabsichtigen oder durchgeführt haben.


Dem Nichtjuristen erschließt sich nicht auf den ersten Blick, dass sich das Baurecht in zwei unterschiedliche Rechtsbereiche unterteilt: Das private Baurecht und das öffentliche Baurecht.



Das öffentliche Baurecht gehört zum Gebiet des Verwaltungsrechts. Es regelt im Wesentlichen die bauliche Nutzung des Bodens, d.h. es normiert die bauliche Zulässigkeit und Grenzen eines Bauvorhabens. In diesen Kontext gehören z. B. Begrifflichkeiten wie „Bebauungsplan“ und „Erschließung eines Vorhabens“, die zum sog. Bauplanungsrecht (geregelt im bundesrechtlichen Baugesetzbuch – BauGB) zählen, sowie „Bauprodukte“ und „Baugenehmigung“, für die das jeweilige sog. Bauordnungsrecht (geregelt in landesrechtlichen Bauordnungen, z.B. Hessische Bauordnung – HBO) einschlägig ist.



Das private Baurecht zählt zum Zivil- bzw. Privatrecht. Neben den Interessen der Grundstückseigentümer, die sich im zivilrechtlichen Nachbarrecht niederschlagen, erfasst das private Baurecht das – weite – Feld der (Bau-)Werkverträge. Dieses befasst sich mit der vertraglichen Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller (Auftraggeber) und dem Unternehmer (Auftragnehmer). Auf zivilrechtlicher Ebene werden die mit der Beauftragung und Durchführung eines Bauvorhabens zusammenhängenden Grundlagen geschaffen. In diesen Zusammenhang gehören beispielsweise die Begriffe „Architektenvertrag“, „Bauträgervertrag“, „Bauvertrag“, „Baubeschreibung“ oder „Baumangel“.



Wir sind sowohl Ansprechpartner für Gemeinden und Bürger, die bauplanungs- und/oder bauordnungsrechtliche Vorhaben initiieren, als auch für Bauherren und Bauunternehmen bei der Vertragsgestaltung sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.


 HFBP berät und vertritt Sie umfassend in allen Bereichen und allen Fragestellungen des Baurechts.



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