Öffnung der ASV für Patient:innen mit Kopf- und Halstumoren und neuromuskulären Erkrankungen
06.09.2021

Öffnung der ASV für Patient:innen mit Kopf- und Halstumoren und neuromuskulären Erkrankungen

Öffnung der ASV für Patient:innen mit Kopf- und Halstumoren und neuromuskulären Erkrankungen

Ende des vergangenen Jahres hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Katalog der Erkrankungen, die im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandelt werden können, erweitert.


Zukünftig können somit auch Patient:innen, die an Kopf- oder Halstumoren erkrankt sind oder unter neuromuskulären Erkrankungen leiden, durch kooperierende Fachärzt:innen verschiedenster Gebiete innerhalb der ASV-Strukturen sektorenübergreifend versorgt werden.


In den am 06.05.2021 in Kraft getretenen Beschlüssen wurden neben dem jeweiligen Behandlungsumfang u. a. auch die konkreten Anforderungen an die Zusammensetzung des interdisziplinären Teams – stets für das jeweilige Krankheitsbild individuell bestimmt – sowie die Qualitätssicherungsmaßnahmen festgelegt.


Manche Regelungen dürften einem Teil der Ärzteschaft jedoch bereits bekannt sein. Schließlich zählt jene onkologische wie die neuromuskuläre Erkrankung zu denjenigen Krankheitsbildern, die bisher in den Anlagen der Richtlinie über ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116 b SGB V a. F. (ABK-RL) zu finden waren. Durch die vor Kurzem erfolgte Öffnung der ASV kann die Behandlung nunmehr nicht nur an Kliniken, sondern auch in Kooperation mit ambulanten Leistungserbringern angeboten werden.


Diese „Alt-Bestimmungen“ nach § 116 b SGB V a. F. gelten jedoch aufgrund der bestehenden Übergangsfristen lediglich bis zum 05.05.2024 fort. Mit Ablauf dieses Tages enden die in der Vergangenheit erteilten Genehmigungen ohne eine gesonderte Aufhebung; eine Behandlung ist danach ausschließlich über die ASV möglich.


Sie sind bereits im Besitz einer solchen Altbefugnis und möchten weiterhin gewährleisten, dass Ihre Patient:innen dieses spezielle Behandlungsangebot in Anspruch nehmen können; benötigen jedoch bei diesem Vorhaben und der Neustrukturierung Unterstützung?


Dann zögern Sie nicht – unser medizinrechtliches Dezernat berät und begleitet Sie gerne auf diesem Weg.

Ann-Kathrin Pfeifer

Rechtsanwältin