Neuer Sondervertrag der Mädchensprechstunde
06.12.2024

Neuer Sondervertrag der Mädchensprechstunde

Neuer Sondervertrag der Mädchensprechstunde

Seit dem 01. Mai 2024 können Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe dem Sondervertrag zur Leistungserbringung der „Mädchensprechstunde – M1“ beitreten und seit dem 01. Oktober 2024 die Leistungen des Vertrages erbracht werden.


Der Vertrag umfasst Leistungen zur Ergänzung der Regelversorgung in den Bereichen der Entwicklungssituation, der Förderung der frauenspezifischen Gesundheitskompetenz und der Impfmotivation, um die Qualität der Versorgung von Mädchen und jungen Frauen zu sichern und zu verbessern.


Leistungsberechtigt sind hierfür Versicherte ab dem 12. Geburtstag bis vor dem 18. Geburtstag, welche bei teilnehmenden Krankenkassen versichert sind.


Konkret wird bei Erstkontakt und Einschreibung der Versicherten ein Fragebogen ausgehändigt, welcher durch die Versicherte auszufüllen ist. In einem Folgetermin wird der Fragebogen sodann ausgewertet, die aktuelle Entwicklungssituation der Versicherten ermittelt und ein ausführliches Beratungsgespräch zur individuellen Förderung der frauenspezifischen Gesundheitskompetenz geführt. Sofern von der Versicherten gewünscht, kann zudem eine körperliche (nicht-gynäkologische) Untersuchung durchgeführt werden über beispielweise Größe, Gewicht und/oder Blutdruckmessung. Ergänzend erfolgt eine Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B).


Zur Teilnahme am Vertrag „Mädchensprechstunde – M1“ und dessen Inhalt beraten wir Sie gerne. 

Ann-Sophie Plinkert

Rechtsanwältin