Bank- und Kapitalmarktrecht: Bausparverträge – Teil 2: Darlehensgebühren bei einem Bausparvertrag

Bank- und Kapitalmarktrecht: Bausparverträge – Teil 2: Darlehensgebühren bei einem Bausparvertrag

Bank- und Kapitalmarktrecht: Bausparverträge – Teil 2: Darlehensgebühren bei einem Bausparvertrag

Im ersten Teil dieser Beitragsreihe wurde das Kündigungsrecht der Bausparkassen zehn Jahre nach Zuteilungsreife (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) dargestellt. In diesem zweiten Teil soll der Themenkreis der Darlehensgebühren für die Inanspruchnahme des zinsgünstigen Darlehens näher beleuchtet werden.


Die seitens der Bausparkasse erhobene Darlehensgebühr findet sich insbesondere in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) von älteren Bausparverträgen. Zahlreich wurde in der Vergangenheit eine Gebühr von z. B. zwei Prozent des gewährten Bauspardarlehens erhoben. Doch damit ist seit dem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr Schluss, da dieser Vorgehensweise ein Riegel vorgeschoben wurde (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2016 – XI ZR 552/15).


Der BGH sieht in der Darlehensgebühr eine von dem gesetzlichen Leitbild des im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Darlehensrechts abweichende und den Bausparer unangemessene benachteiligende Regelung. Getragen wird diese Gebühr auch nicht – so der BGH – von dem dem Bausparen immanenten Kollektivgedanken. Daher haben die Richter der Darlehensgebühr eine Absage erteilt und unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, bereits bezahlte Darlehensgebühren zurückzufordern.


Welcher Bausparer von der günstigen Entscheidung des BGH profitieren kann, ist in jedem ganz konkreten Einzelfall zu prüfen. Allerdings ist die gesetzliche Regelverjährung von drei Jahren im Auge zu behalten.


Ob auch Sie eine Darlehensgebühr gezahlt haben, können Sie durch einen Blick auf Ihren ersten Kontoauszug bereits selbst klären. Aber auch die Sichtung der dem Bausparvertrag anhängenden ABB geben ein gewisses Indiz, sofern diese eine entsprechende Regelung beinhalten, dass eine Darlehensgebühr erhoben/berechnet wurde.


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